Von der zentralen Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen zu qualitätsorientierten, dezentralen Verfahren – damit die Förderung junger Menschen gelingt!
Die Praxis der Vergabe durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist aus Sicht der Jugendsozialarbeit unhaltbar. Kontinuität, Zuverlässigkeit und pädagogische Qualität der Förderung junger Menschen sind genauso wenig zu erreichen wie Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Ein neues, dezentrales Verfahren muss zukünftig sicherstellen, dass tatsächlich ein fairer Wettbewerb um die Qualität von Maßnahmen entstehen kann und nicht wesentlich ein niedriger Preis entscheidet.
Wie lassen sich pädagogische Qualität und wirtschaftliche Leistungserbringung so vereinbaren, dass passende Förderangebote sichergestellt werden können? Hierzu bietet der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit mit diesem Papier Antworten. Die negativen Auswirkungen der Vergabepraxis für die Förderung junger Menschen und die Träger der Maßnahmen werden – auch mit konkreten Beispielen aus der Praxis – beschrieben und nachgewiesen. Diese müssen – auch für Politik und Verwaltung – bekannt sein, um die derzeitige Vergabepraxis beurteilen zu können.
Es werden Kriterien abgeleitet, die für eine qualitätsorientierte Form der Beauftragung gelten müssen. Als eine mögliche Alternative zur Vergabe wird u. a. die Leistungserbringung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis gesehen.
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