Woh­nungs­lo­sigkeit über­winden. Selbst­or­ga­ni­sa­tionen junger Men­schen in beson­deren Lebens­lagen stärken

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Woh­nungs­lo­sigkeit über­winden. Selbst­or­ga­ni­sa­tionen junger Men­schen in beson­deren Lebens­lagen stärken

Über 20 % der Woh­nungs­losen sind unter 25 Jahre alt; es ist davon aus­zu­gehen, dass diese Gruppe wei­ter­wächst und nur unter großen Schwie­rig­keiten wieder in gere­gelte Ver­hält­nisse inte­griert werden kann. Neben der ins­gesamt stei­genden Anzahl woh­nungs­loser junger Men­schen ist ins­be­sondere die Zahl der Wohnung und Obdach suchenden Care­leaver aus der Jugend­hilfe deutlich angestiegen.

Wir befür­worten:

Zur Über­windung der Woh­nungs­lo­sigkeit junger Men­schen müssen adäquate, bezahlbare Wohn­an­gebote zur Ver­fügung gestellt werden. Die Selbst­or­ga­ni­sa­tionen junger Men­schen in beson­deren Lebens­lagen müssen gestärkt werden.

Unser For­mu­lie­rungs­vor­schlag für den Koalitionsvertrag:

Die Bun­des­re­gierung nimmt sich der Pro­ble­matik der Woh­nungs­lo­sigkeit von Jugend­lichen und jungen Erwach­senen an und setzt sich gezielt für die Ent­wicklung von adäquatem Wohnraum für junge Men­schen ein. Die im neuen §4a des SGB VIII vor­ge­sehene För­derung von Selbst­or­ga­ni­sa­tionen junger Men­schen in beson­deren Lebens­lagen werden wir bei der Erst­um­setzung prio­ritär begleiten.

Neben der ins­gesamt stei­genden Anzahl woh­nungs­loser junger Men­schen ist ins­be­sondere die Zahl der Wohnung und Obdach suchenden Care­leaver aus der Jugend­hilfe deutlich ange­stiegen. Viele mitt­ler­weile voll­jährige junge Geflüchtete müssen die Ein­rich­tungen der Erzie­hungs­hilfe ver­lassen. Über­durch­schnittlich oft ist ihr Ver­bleib nach dem Ende der Heim­un­ter­bringung (zu 15 %) oder nach dem Abbruch der Hilfe (sogar zu 50 %) nicht bekannt. 17,3 Mil­lionen Men­schen in Deutschland suchen eine kleine Wohnung. Ange­boten werden hin­gegen nur 5,4 Mil­lionen Ein-​bis Zwei-​Zimmerwohnungen. Für eine 38 qm große Wohnung fallen in städ­ti­schen Räumen im Schnitt 493 Euro Miete an. Für junge Men­schen in Übergangs- oder Aus­bil­dungs­si­tua­tionen ist dies nicht leistbar. Das Jugend­wohnen als Unter­stüt­zungs­an­gebot für junge Men­schen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die von sozialer Benach­tei­ligung betroffen sind und/​oder ausbildungs- und arbeits­markt­be­dingt an einem ent­fernten Ort ihren Alltag sowie Schule und Aus­bildung gestalten, ist ver­bindlich abzu­si­chern und aus­zu­bauen. Das KJSG hat einen neuen Para­graphen 4a in das SGB VIII ein­gefügt. Durch diesen sollen selbst­or­ga­ni­sierte Zusam­men­schlüsse von Leis­tungs­be­rech­tigten und Leistungsempfänger*innen gefördert werden. Die Jugend­so­zi­al­arbeit arbeitet deshalb mit Orga­ni­sa­tionen wie „MOMO — Voice of dis­con­nected Youth“, „Care­leaver e.V.“, Orga­ni­sa­tionen junger Migrant*innen und anderen zusammen, und bietet ihnen orga­ni­sa­to­rische und inhalt­liche Unter­stützung und Ver­netzung an. Sie fordert auf allen Ebenen der Jugend­hilfe eine ange­messene För­derung der Zusam­men­schlüsse ohne Mittel aus anderen Bereichen der Jugend­hilfe zu kürzen.

Links:

Posi­ti­ons­papier „Die Jugend­phase endet nicht mit 18 Jahren“

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