Wei­ter­ent­wicklung der Assis­tierten Aus­bildung zu einem fle­xiblen, bedarfs­ori­en­tierten Förderangebot

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Wei­ter­ent­wicklung der Assis­tierten Aus­bildung zu einem fle­xiblen, bedarfs­ori­en­tierten Förderangebot

Im Frühjahr dieses Jahres hat der Deutsche Bun­destag die Ver­an­kerung der Assis­tierten Aus­bildung (AsA) im SGB III, § 130, ver­ab­schiedet. Die Jugend­so­zi­al­arbeit hat sich viele Jahre intensiv für die Ein­führung eines solchen Instru­ments ein­ge­setzt. Der Bedarf und das Interesse an einer gelun­genen Hin­führung in die Aus­bildung und an einer ver­läss­lichen Begleitung und Unter­stützung bis zum erfolg­reichen Berufs­ab­schluss junger Men­schen sind sehr groß.

Für 2015 sind 10.000 Plätze vor­ge­sehen. Davon wurden bisher 5.241 Plätze aus­ge­schrieben. Mit mehrfach nega­tiven Effekten. Sowohl die Leis­tungs­be­schreibung der Bun­des­agentur für Arbeit (BA), das Fach­konzept als auch die Bedin­gungen der Aus­schreibung führen in der Praxis zu vielen Pro­blemen und erfordern dringend Überarbeitungen.

Unter Feder­führung der BAG KJS nimmt der Koope­ra­ti­ons­verbund Jugend­so­zi­al­arbeit kri­tisch Stellung zum Status Quo.

Neben der Ver­ga­be­praxis werden inhalt­liche Ver­än­de­rungen in der Leis­tungs­be­schreibung und dem Fach­konzept gegenüber dem ursprüng­lichen Entwurf moniert. Die Leis­tungs­be­schreibung und das Fach­konzept bilden die Grundlage für die Aus­ge­staltung und Umsetzung der AsA. Die ins­be­sondere für benach­tei­ligte Jugend­liche wichtige Phase der Aus­bil­dungs­vor­be­reitung wurde ver­kürzt oder gar nicht mehr aus­ge­schrieben. Die Phase der Nach­be­treuung, während derer die Jugend­lichen durch eine sozi­al­päd­ago­gische Begleitung beim Übergang von der Aus­bildung in Beschäf­tigung unter­stützt werden, sieht die BA aktuell auch nicht mehr vor.

Stel­lung­nahme her­un­ter­laden: Stel­lung­nahme Assis­tierte Ausbildung

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