Im Frühjahr dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag die Verankerung der Assistierten Ausbildung (AsA) im SGB III, § 130, verabschiedet. Die Jugendsozialarbeit hat sich viele Jahre intensiv für die Einführung eines solchen Instruments eingesetzt. Der Bedarf und das Interesse an einer gelungenen Hinführung in die Ausbildung und an einer verlässlichen Begleitung und Unterstützung bis zum erfolgreichen Berufsabschluss junger Menschen sind sehr groß.
Für 2015 sind 10.000 Plätze vorgesehen. Davon wurden bisher 5.241 Plätze ausgeschrieben. Mit mehrfach negativen Effekten. Sowohl die Leistungsbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit (BA), das Fachkonzept als auch die Bedingungen der Ausschreibung führen in der Praxis zu vielen Problemen und erfordern dringend Überarbeitungen.
Unter Federführung der BAG KJS nimmt der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit kritisch Stellung zum Status Quo.
Neben der Vergabepraxis werden inhaltliche Veränderungen in der Leistungsbeschreibung und dem Fachkonzept gegenüber dem ursprünglichen Entwurf moniert. Die Leistungsbeschreibung und das Fachkonzept bilden die Grundlage für die Ausgestaltung und Umsetzung der AsA. Die insbesondere für benachteiligte Jugendliche wichtige Phase der Ausbildungsvorbereitung wurde verkürzt oder gar nicht mehr ausgeschrieben. Die Phase der Nachbetreuung, während derer die Jugendlichen durch eine sozialpädagogische Begleitung beim Übergang von der Ausbildung in Beschäftigung unterstützt werden, sieht die BA aktuell auch nicht mehr vor.
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