Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. sieht eine umfassende Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für das Aufwachsen aller jungen Menschen – von der Geburt bis zum 27. Lebensjahr, ob zugewandert oder in Deutschland geboren. Im Rahmen der geplanten Reform des SGB VIII besteht die Möglichkeit, die öffentliche Verantwortung für alle jungen Menschen angemessener als bisher wahrzunehmen und deren Teilhabe zu verbessern. Deshalb tritt die BAG KJS dafür ein, dass im Rahmen der Reform des SGB VIII die Rechte von jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr gestärkt und ihnen gelingende Übergänge in ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden – ganz unabhängig davon, ob sie eine Behinderung oder einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Die BAG KJS begrüßt, dass künftig auch die Förderung für junge Menschen mit Behinderung nicht mehr vorrangig im Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen), sondern in der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen soll. Eine inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe muss sich aber auch daran messen lassen, ob sie zu einer realen Verbesserung der Teilhabe aller jungen Menschen führt. Ein klarer Rechtsanspruch auf Ausbildung, Förderung und sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen für junge Volljährige bis 27 Jahre fehlt jedoch bislang; da besteht aus Sicht der BAG KJS Nachbesserungsbedarf. In einer Stellungnahme konkretisiert die BAG KJS ihre Anforderungen an die Jugendhilfereform.