Im April 2012 trat das umgangssprachlich als “Anerkennungsgesetz” bezeichnete Gesetz für durch den Bund reglementierte Berufe in Kraft. Das Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz (BQFG) schreibt einen Anspruch auf eine Prüfung der mitgebrachten Qualifikation bzw. Abschlüsse fest.
Mit der Diskussion um das Anerkennungsgesetz und dem Inkrafttreten wurden Erwartungen geweckt. Die Beratungsstellen mussten Ratsuchenden vermitteln, dass kein Anspruch auf Anerkennung ihrer Qualifikation besteht, sondern lediglich ein Anspruch auf die Bewertung der im Ausland erworbenen Abschlüsse.
Mit dem BQFG und der öffentlichen Diskussion um das Thema Anerkennung ausländischer Qualifikationen wurden Fragen augeworfen
- Für wen gilt das Gesetz?
- Für welche Berufe gilt das Gesetz?
- Für wen bzw. für welche Vorbildung gilt das Gesetz nicht?
- Wem nutzt das BQFG?
Die Fachtagung griff diese Fragen auf und vermittelte Kenntnisse in Bildungs- und Anerkennungsfragen. Darüber hinaus eröffnete die Tagung Perspektiven einer künftigen Zusammenarbeit für Bildungsberatung GF‑H, Jugendmigrationsdienste, IQ und Kammern.
Herunterladen: Dokumentation der Fachtagung zur Anerkennung ausländischer (Berufs-)Abschlüsse nach Inkrafttreten des BQFG