Tagungs­do­ku­men­tation: Aner­kennung aus­län­di­scher (Berufs-) Abschlüsse nach Inkraft­treten des BQFG

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Tagungs­do­ku­men­tation: Aner­kennung aus­län­di­scher (Berufs-) Abschlüsse nach Inkraft­treten des BQFG

Im April 2012 trat das umgangs­sprachlich als “Aner­ken­nungs­gesetz” bezeichnete Gesetz für durch den Bund regle­men­tierte Berufe in Kraft. Das Berufs­qua­li­fi­zie­rungs­fest­stel­lungs­gesetz (BQFG) schreibt einen Anspruch auf eine Prüfung der mit­ge­brachten Qua­li­fi­kation bzw. Abschlüsse fest.

Mit der Dis­kussion um das Aner­ken­nungs­gesetz und dem Inkraft­treten wurden Erwar­tungen geweckt. Die Bera­tungs­stellen mussten Rat­su­chenden ver­mitteln, dass kein Anspruch auf Aner­kennung ihrer Qua­li­fi­kation besteht, sondern lediglich ein Anspruch auf die Bewertung der im Ausland erwor­benen Abschlüsse.

Mit dem BQFG und der öffent­lichen Dis­kussion um das Thema Aner­kennung aus­län­di­scher Qua­li­fi­ka­tionen wurden Fragen augeworfen

  • Für wen gilt das Gesetz?
  • Für welche Berufe gilt das Gesetz?
  • Für wen bzw. für welche Vor­bildung gilt das Gesetz nicht?
  • Wem nutzt das BQFG?

Die Fach­tagung griff diese Fragen auf und ver­mit­telte Kennt­nisse in Bildungs- und Aner­ken­nungs­fragen. Darüber hinaus eröffnete die Tagung Per­spek­tiven einer künf­tigen Zusam­men­arbeit für Bil­dungs­be­ratung GF‑H, Jugend­mi­gra­ti­ons­dienste, IQ und Kammern.

Her­un­ter­laden: Doku­men­tation der Fach­tagung zur Aner­kennung aus­län­di­scher (Berufs-)Abschlüsse nach Inkraft­treten des BQFG

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