Die BAG KJS und die Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF‑H) begrüßen die Entscheidung des Kabinetts, die Bedarfssätze für Studierende zu erhöhen und die Altersgrenze im BAföG auf 45 Jahre anzuheben. Der auf dem Referentenentwurf basierende Beschluss bleibt aber in wichtigen Punkten hinter den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zurück. In einer Stellungnahme machen BAG KJS und die Bildungsberatung auf die Schwachstellen der geplanten Reform aufmerksam.
Insbesondere sind Geflüchtete nach § 24 AufenthG noch in das vorliegende BAföG-Änderungsgesetz unter § 8 in den förderfähigen Personenkreis aufzunehmen. Auch sind dringend die Möglichkeiten des sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnens (§ 13 (3) SGB VIII) bei vollzeitschulischen Ausbildungen zu verbessern und die Finanzierungsmöglichkeiten für schulische Auszubildende im Schüler-BAföG analog zur Berufsausbildungsbeihilfe zu erleichtern.
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