Offene Ausbildungsplätze stehen unversorgten jungen Menschen gegenüber: Der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf gestaltet sich jährlich bei Hunderttausenden jungen Menschen schwierig. Die Ursachen sind verschieden. Für eine #StarkeZukunft ist es entscheidend, dass die Übergänge verbessert werden.
Jugendberufshilfe als Potenzial für Azubi- & Fachkräftesicherung identifizieren
Die Zahl junger Menschen steigt, die nach der Schule weder eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, noch einen Beruf ergreifen. Ebenso wächst die Zahl junger Menschen, die im Übergangssystem feststecken, dort oftmals unnötige Warteschleifen drehen und nicht in Ausbildung einmünden. Zugleich besteht bereits ein spürbarer Fachkräftemangel und ein noch dramatischerer Mangel wird prognostiziert. Die Jugendberufshilfe kann einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten, wenn sie mit ihren Angeboten zur Verfügung stehen kann.
Forderungen
Die freien Träger der Jugendberufshilfe müssen durch verlässliche Rahmenbedingungen und eine gute Finanzierung gestärkt werden. Die Förderung aus unterschiedlichen Quellen aller föderalen Ebenen muss subsidiär gestaltet und wesentlich besser aufeinander abgestimmt werden. Der Bund steht durch das SGB VIII in der Verantwortung, die Kooperation mit Ländern und Kommunen zu suchen.
Wirksames und qualitatives Übergangssystem gestalten
Der Übergang von der Schule in Ausbildung oder Beruf ist für viele junge Menschen risikobehaftet. Neben einem erfolgreichen Schulabschluss benötigen junge Menschen eine frühzeitige berufliche Orientierung. Sie müssen wissen, welche Berufe existieren und zu ihren persönlichen Fähigkeiten passen. Zudem hilft einer großen Zahl junger Menschen ein Übergangsystem, dessen Angebote übersichtlich sind.
Forderungen
Das Übergangssystem muss übersichtlich gestaltet und zugunsten passender Angebote verschlankt sowie auf dessen Wirksamkeit überprüft werden. Weniger standardisierte Maßnahmen als vielmehr individuell ausgerichtete Hilfeangebote sind notwendig. Ein auf Beziehung angelegtes Übergangscoaching muss etabliert werden, das bereits in der Schule ansetzt und nicht nur Informationen, sondern vor allem eine bedarfsorientierte, individuelle Begleitung sichert.
Jugendberufshilfe für die Arbeitswelt 4.0 ertüchtigen
Die Arbeitswelt ist oder wird in den meisten Bereichen stark digitalisiert. Mit dem Ausbau künstlicher Intelligenz wird dies noch stärker zunehmen. Ähnlich wie die allgemeinbildenden Schulen mit dem DigitalPakt Schule müssen auch junge Menschen in den Angeboten der Jugendberufshilfe auf eine digitale Arbeitswelt adäquat vorbereitet werden. Insbesondere bei ihnen sind die digitalen Kompetenzen oft gering ausgeprägt. Angemessene infrastrukturelle Fördermöglichkeiten gibt es bisher nicht für die Jugendsozialarbeit, um digitale Infrastruktur anzuschaffen oder zu erhalten. Es fehlt außerdem an Ressourcen zur Weiterqualifizierung des pädagogischen Personals.
Forderungen
Die Jugendberufshilfe muss durch einen DigitalPakt in die Lage versetzt werden, junge Menschen auf die Ausbildungs- und Arbeitswelt 4.0 vorzubereiten. Als eine Möglichkeit für die Förderung der Digitalisierung in der Jugendsozialarbeit dient der DigitalPakt Schule. Im Interesse der jungen Menschen müssen Akteur*innen aus den Strukturen der Jugendsozialarbeit zudem in Diskurse zur Regulierung von digitalen Entwicklungen sowie von künstlicher Intelligenz einbezogen werden.
Inklusiven Ausbildungsmarkt verwirklichen
Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz hat der Bund die Ausbildungsgarantie eingeführt. Deren erklärtes Ziel tragen wir mit: Jeder junge Mensch soll eine Ausbildung absolvieren können. Die Dimension der bestehenden Ausbildungsgarantie ist jedoch nicht ausreichend, die Maßnahmen in Quantität und Qualität bleiben hinter den Bedarfen zurück. Sie sind außerdem nicht inklusiv.
Forderungen
Jedem jungen Menschen mit Ausbildungswunsch ist ein Ausbildungsangebot zu unterbreiten. Ein inklusiv gestalteter Ausbildungsmarkt bedeutet: Alle jungen Menschen sind in einem Regelsystem erfasst, Sondersysteme für Benachteiligte und Menschen mit Behinderung sind abzuschaffen. Dazu werden flexible Curricula, modularisierte Ausbildungsgänge, Teilqualifizierungen, Teilzeitberufsausbildungen sowie die flexible Gestaltung von Prüfungen bis zu Ausbildungsverlängerungen verbindlich eingeführt. Die Ausbildungsgarantie muss evaluiert und im nächsten Schritt inklusiv weiterentwickelt werden.
Tariftreue bei Vergabe staatlicher Aufträge einführen
Die Arbeit mit jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterliegt nicht zwingend der Wirtschaftlichkeit. Träger der Jugendberufshilfe stellen mit ihren Angeboten die Bedarfe junger Menschen in den Mittelpunkt. Gut ausgebildete Fachkräfte begleiten die persönliche Entwicklung junger Menschen auf Grundlage von Qualitätsstandards. In öffentlichen Vergabeverfahren sind Qualitätskriterien und Qualifizierung der tariflich bezahlten Fachkräfte ein Kostenfaktor. Sie dürfen nicht zum Nachteil führen.
Forderungen
Wenn der Staat Aufgaben an Träger delegiert und öffentlich finanziert, dann müssen die Qualität der Maßnahmen und der Nutzen für junge Menschen im Mittelpunkt stehen. Qualität und Tariftreue müssen als Faktoren einer öffentlichen Vergabe neben dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit anerkannt werden. Das gilt insbesondere im Kontext der Arbeitsmarktdienstleistungen.
Eingliederung junger Menschen in Arbeit sicherstellen
Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Eingliederungstitel – EGT) umfassen sämtliche arbeitsmarktpolitische Angebote für Menschen, die Leistungen aus dem SGB II beziehen. Darunter fallen etwa Beratungsleistungen, die die Jobcenter nicht selbst durchführen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie öffentlich geförderte Beschäftigung. Überdies können auch regionale Angebote für spezifische Zielgruppen (etwa alleinerziehende junge Frauen) sowie für schwer zu erreichende junge Menschen umgesetzt werden. Weil jedoch die örtlichen Jobcenter die Möglichkeit haben, Mittel aus dem Eingliederungstitel zur Deckung ihrer Verwaltungskosten einzusetzen – wovon sie in den vergangenen Jahren rege Gebrauch gemacht haben – reduziert dies die Mittel für die Unterstützung besonders benachteiligter Zielgruppen. Die Folge: deutlich weniger Angebote werden für die betroffenen Zielgruppen zur Verfügung gestellt.
Forderungen
Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass die Jobcenter zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Dies gilt sowohl für das Verwaltungsbudget als auch für den Eingliederungstitel. Mittel aus dem Eingliederungstitel dürfen nicht ins Verwaltungsbudget umgeschichtet werden. Der Eingliederungstitel ist finanziell so auszustatten, dass durch die Jobcenter ein verlässlicher Betrag für die aktive Arbeitsmarktförderung zur Verfügung gestellt werden kann. Freie Träger benötigen gerade bei Angeboten für die Zielgruppen des SGB II eine mehrjährige Planungssicherheit.