Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V., der Deutsche Caritasverband e. V. (DCV) und IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – Deutschland e. V. plädieren für eine klare Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Schulsozialarbeit. Das Angebot muss endlich dauerhaft abgesichert werden.
Die Schulsozialarbeit bietet Kindern und Jugendlichen sozialpädagogische Unterstützung und Hilfestellung in allen schulischen und persönlichen Problemlagen. Schulsozialarbeit ist ein bewährtes eigenständiges und professionelles Angebot, das regelhaft in Schulen verortet sein sollte. Auch rechtlich leitet sich Schulsozialarbeit aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ab und sollte dort auch explizit verankert werden.
Schulsozialarbeit wird mittlerweile zwar in allen Bundesländern und Schulformen angeboten, aber weitaus nicht an jeder Schule. Schon lange fordern die Verbände der Jugendsozialarbeit die flächendeckende Verbreitung und vor allem eine finanzielle Absicherung, damit Schulsozialarbeit als ein kontinuierliches Angebot etabliert werden kann.
In letzter Zeit wird Schulsozialarbeit zunehmend von Schulträgern umgesetzt. Die BAG KJS, der DCV und IN VIA sind besorgt, dass vertrauliche Beratung und sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, Lehrerinnen und Lehrer erschwert werden, wenn das System „Schule“ einerseits Beratungsgegenstand ist und die Schule das Angebot als Träger zugleich steuert.
Wenn das Angebot schulischem Dienstrecht unterliegt, fehlt zudem die fachliche Expertise der Kinder- und Jugendhilfe. Nur sie gewährleistet eine ganzheitliche Förderung, die Einbeziehung aller Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie den Sozialraum des Schülers oder der Schülerin.
Im Fachdiskurs wird von Schulsozialarbeit, schulbezogener Jugendsozialarbeit oder Jugendsozialarbeit an Schulen gesprochen. Die BAG KJS verwendet für das gesamte Handlungsfeld den Terminus „Schulsozialarbeit“.
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