Junge Menschen verbringen einen immer größer werdenden Teil ihrer Zeit am Lern- und Lebensort Schule. Angebote der Schulsozialarbeit bzw. der schulbezogenen Jugendsozialarbeit gewinnen stetig an Bedeutung und Nachfrage — leider haben bei weitem nicht alle jungen Menschen einen Zugang hierzu.
Wir schlagen vor:
Schulsozialarbeit bzw. die schulbezogene Jugendsozialarbeit in Trägerschaft der Jugendhilfe muss perspektivisch an allen Schulen installiert und in gemeinsamer Finanzierungsverantwortung mit den Ländern nachhaltig abgesichert werden. Bund und Länder müssen hierfür enger zusammenarbeiten und gemeinsam Lösungen erarbeiten, um junge Menschen an Schulen gut begleiten zu können.
Unser Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag:
Ausschlaggebend für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist ihre vollständige Teilhabe an Bildung und Gesellschaft. Ihre persönliche Entwicklung, ihre Bildungserfolge, ein anerkannter Schulabschluss und ein gelingender Übergang ins Berufsleben hängen dabei stark von den Kompetenzen ab, die sie in der Schule erwerben. Dass v.a. der sozio-ökonomische Hintergrund junger Menschen ihren Schulerfolg und damit ihre Bildungs- und Zukunftschancen beeinflusst, ist wissenschaftlich hinreichend belegt. Insbesondere das Handlungsfeld „Schulsozialarbeit“ bzw. schulbezogene Jugendsozialarbeit erfährt in den letzten Jahren verstärkt Anerkennung und große Nachfrage – von der Grundschule bis zu den Berufsschulen. An der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule agierend hat die Schulsozialarbeit bzw. die schulbezogene Jugendsozialarbeit das gesamte System der Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Blick, auch bezogen auf den Sozialraum. Gleichzeitig stehen die sozialpädagogischen Fachkräfte in fachlichem Austausch und kooperieren mit Schulleitungen, Lehrkräften und weiteren Professionen in der Schule sowie mit Eltern und anderen Personensorgeberechtigten. Mittlerweile existiert Schulsozialarbeit bzw.schulbezogene Jugendsozialarbeit in allen Bundesländern und wird, zwar bei weitem nicht in allen Schulen, aber in allen Schulformen umgesetzt. Das Feld ist jedoch durch unterschiedliche Regelungen bzw. Konstrukte in Bezug auf Träger, Kooperationen, Begrifflichkeiten und bei der Finanzierung gekennzeichnet. Das erschwert eine klare Profilbildung und die nachhaltige Absicherung. Die notwendige Profilbildung und eine verlässliche Finanzierung wurden durch die Formulierung des neuen §13a SGB VIII nicht hergestellt. Der Bund soll über die Fördermöglichkeiten im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ hinaus durch eigene Handlungsmöglichkeiten für eine Entlastung der Länder und Kommunen sorgen und sie gleichzeitig nicht aus der Verpflichtung entlassen, entsprechende Angebote vorzuhalten. Wir sprechen uns in diesem Zusammenhang dafür aus, Möglichkeiten der gemeinsamen Finanzierung sowohl aus dem Jugendhilfeetat als auch, je nach Bundesland, aus dem Schuletat auszuloten (z.B. durch eine Aufteilung der Finanzierungsverantwortung und über korrespondierende Regelungen in den Schulgesetzen).
Links:
Broschüre „Stark! Jugendsozialarbeit in der Schule“ (2020)