Die BAG KJS nimmt im Dezember 2007 Stellung zu einem Schreiben des BMAS bezüglich der Umsetzung des § 16 Absatz 2 SGB II: Aufgrund einer Uneinigkeit zwischen den optierenden Kommunen/Bundesländern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Ministerium seine Rechtsauslegung des § 16 Abs. 2 SGB II formuliert. Die SGB II-Träger wurden aufgefordert, nur noch Leistungen zu erbringen, die der Rechtsauslegung des BMAS entsprechen.
Aus Sicht der BAG KJS entspricht die Rechtsauslegung des BMAS nicht dem Willen des Gesetzgebers. Vielmehr war intendiert, dass die SGB II-Träger Handlungsspielräume erhalten, um die Angebote der Arbeitsförderung bedarfsgerecht auszugestalten. So konnte seit Einführung des SGB II in vielen Städten und Regionen eine Angebotsstruktur geschaffen werden, die auf die jeweils unterschiedlichen lokalen Bedingungen und die Förderbedarfe der Arbeitslosen zugeschnitten ist. Insbesondere Jugendliche mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen benötigen niedrigschwellige, flexible Angebote und profitieren von dieser Praxis.
Stellungnahme herunterladen: Stellungnahme Sonstige weitere Leistungen