Trotz guter Konjunktur und günstiger Lage auf dem Ausbildungsmarkt sind immer noch rund 1,5 Millionen junge Menschen im Alter zwischen 20 und 29 Jahren ohne Berufsabschluss. Von einem auswahlfähigen Angebot an Ausbildungsplätzen sind wir in Deutschland weit entfernt. Offiziell galten im letzten Ausbildungsjahr 15.650 Jugendliche als unversorgt.
Hinzu kommen 60.379 junge Menschen in Alternativen, die ihren Ausbildungswunsch aufrechterhalten, sowie knapp 90.000 junge Menschen, deren Verbleib der Bundesagentur für Arbeit unbekannt ist. Mindestens 27.000 von ihnen sind arbeitslos. Jugendliche, denen dauerhaft kein Start in Ausbildung gelingt, drohen gänzlich aus dem Blick von Politik und Öffentlichkeit zu geraten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) fordert daher die Verankerung des Rechts auf Ausbildung im Grundgesetz.
Da es nicht gelingt, benachteiligte junge Menschen in ausreichendem Maß an der dualen Berufsausbildung teilhaben zu lassen, ist eine Ausbildungsgarantie für diese Jugendlichen notwendig. Dadurch wird ihnen ermöglicht, das im Grundgesetz verbriefte Recht auf die freie Wahl eines Ausbildungsplatzes einzulösen.
Um dem Anspruch einer Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen nachzukommen, schlägt die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit die Verankerung eines Grundrechts auf Ausbildung in Artikel 12 Absatz 2 neu der Verfassung vor: „Jeder hat das Recht auf eine berufliche Ausbildung“. Dieses Grundrecht soll vorrangig über betriebliche Ausbildungsplätze eingelöst werden. Hierzu sollen gesetzlich geregelte und verbindliche Finanzierungselemente für eine betriebliche Ausbildung unter Berücksichtigung des brancheninternen Lösungsprinzips geschaffen werden.
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