Qualifizierungs-​Kombilohn für arbeitslose junge Men­schen unter 25 Jahren

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Qualifizierungs-​Kombilohn für arbeitslose junge Men­schen unter 25 Jahren

Die BAG KJS begrüßte am 15. Juni 2007 das Vor­haben der vom Bun­des­ka­binett ein­ge­setzten „Arbeits­gruppe Arbeits­markt“, einen Qualifizierungs-​Kombilohn für junge Men­schen unter 25 Jahren einzuführen.

Die BAG KJS freut sich, dass durch den kürzlich ver­öf­fent­lichten Gesetz­entwurf für ein 4. SGB III-​Änderungsgesetz bereits die Ein­glie­derung dieser Über­le­gungen in das Arbeits­för­de­rungs­recht vor­an­ge­trieben wird.

Stel­lung­nahme her­un­ter­laden: Stel­lung­nahme Qualifizierungs-Kombilohn

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