Die BAG KJS begrüßte am 15. Juni 2007 das Vorhaben der vom Bundeskabinett eingesetzten „Arbeitsgruppe Arbeitsmarkt“, einen Qualifizierungs-Kombilohn für junge Menschen unter 25 Jahren einzuführen.
Die BAG KJS freut sich, dass durch den kürzlich veröffentlichten Gesetzentwurf für ein 4. SGB III-Änderungsgesetz bereits die Eingliederung dieser Überlegungen in das Arbeitsförderungsrecht vorangetrieben wird.
Stellungnahme herunterladen: Stellungnahme Qualifizierungs-Kombilohn