Wenn junge Menschen eine Assistierte Ausbildung machen, brauchen sie eine gute, individuelle und potentialorientierte Unterstützung. Diese wird nicht wie bisher mit der Sicherstellung von Personalressourcen, sondern mit Betreuungs- und Zeitstunden (Einführung von Stundenkontingenten) gewährleistet. Das erscheint wirtschaftlicher, ist aber insbesondere in krisenhaften Situationen junger Menschen nicht dienlich, um passgenaue Hilfe leisten zu können.
Wir sind der Überzeugung:
Eine professionelle pädagogische Intervention bei erhöhten Betreuungsbedarf in der Ausbildungsbegleitung der Assistierten Ausbildung flexibel (§74ff, SGB III) lässt sich nur mit einer gesicherten Personalressource realisieren, um adäquat auf im Maßnahmeverlauf unvorhersehbare, betreuungsintensivere Phasen reagieren zu.
Unser Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag:
Die Situation in der Jugendberufshilfe ist prekär. Durch die mangelnde Kontinuität aufgrund der Vergabesituation bei Förderangeboten für junge Menschen im SGB III leidet die Qualität ganz entscheidend. Immer wieder passiert es, dass langjährig erfahrene und professionell agierende Maßnahmeträger keine Zuschläge erhalten und Maßnahmen infolgedessen nicht umsetzen können. Mit der verlorenen Ausschreibung brechen für junge Menschen stabile Beziehungen zu professionellen Fachkräften ab. Das ist dramatisch, da pädagogische Arbeit in erster Linie auf Vertrauen basiert, welches die Jugendlichen in die sie begleitenden Fachkräfte setzen. Sie bieten ihnen eine tragfähige Beziehung und die Zusage einer verlässlichen Begleitung, mit der für sie berufliche Integration gelingen kann. Mit der aktuellen Zuschlagspraxis werden diese für junge Menschen notwendigen vertrauensvollen Beziehungen gekappt. Auch für die Fachkräfte hat diese Entwicklung u. U. fatale Folgen: Wenn der Träger durch Wegbrechen der Maßnahme gezwungen ist, das Beschäftigungsverhältnis zu kündigen, droht ihnen Erwerbslosigkeit. Fehlen diese erfahrenen Fachkräfte, können jahrelang aufgebaute und vertrauensvolle Kontakte zu Ausbildungsbetrieben, Handwerkskammern, Arbeitsagenturen, Berufsschulen sowie deren Lehrkräften und weiteren Akteur*innen im Ausbildungsprozess nicht aufrechterhalten werden. Das notwendige funktionierende Netzwerk wird somit zerschlagen. Dies hat massive Auswirkungen auf die Träger sowie die Fachkräfte in der Jugendberufshilfe – und vor allem auf die jungen Menschen, die professionelle und kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung benötigen und verdient haben. Eine Abkehr vom eingeführten Modell der Stundenkontingente, wie es bei der Assistierten Ausbildung (§ 74ff, SGB III) im SGB III erfolgt ist, empfiehlt sich angesichts dieser Situation.
Link:
Einrichtungen zwischen pädagogischem Anspruch und Existenznot — jugendsozialarbeit.news