Im Fokus des 5. Monitors „Jugendarmut in Deutschland“ steht die Gegenüberstellung von Mythen und Fakten im Hinblick auf arme Jugendliche. Der Monitor Jugendarmut 2018 verfolgt das Ziel, die strukturellen Ursachen von Jugendarmut offenzulegen. Die offizielle Statistik spricht von gut 3,4 Millionen armutsgefährdeten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Experten gehen jedoch von einer erheblichen Dunkelziffer aus. Denn: Bestehende oder geplante Leistungen zur Förderung für Kinder und Jugendliche sind ebenso wie die Hartz-IV-Sätze nicht „armutsfest“, erreichen arme Familien gar nicht oder werden – wie der Kinderzuschlag – nicht beantragt, weil der Aufwand viel zu hoch ist oder Informationen fehlen.
Strukturelle Benachteiligung verfestigt Armut
Der bestehende Hartz-IV-Regelsatz ist nicht „armutsfest“, sondern zu niedrig, gerade auch wenn es um die Sicherstellung von (informeller) Bildung und Teilhabe geht. Je älter Jugendliche werden und je mehr sie versuchen, auf eigenen Füßen zu stehen, desto folgenreicher wirkt sich aus, dass die bisherige Grundsicherung im SGB II für junge Menschen nicht ausreicht, um die soziale und kulturelle Teilhabe zu sichern.
Der aktuelle Regelsatz im SGB II für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren beträgt 316 Euro, für unter 25-Jährige im Elternhaus (oder auch nach „nicht genehmigtem Auszug“) sind es 332 Euro. Eigene Zuverdienste werden durch die engen Grenzen auf 100 Euro beschränkt, das Ansparen eines „Startkapitals“ in die Eigenständigkeit ist nicht möglich. Rund 2 Millionen junge Menschen (bis 18 Jahre) im Hartz-IV-Bezug wachsen so als „Teil einer Bedarfsgemeinschaft“ in einer Mangelsituation auf.
Die widersprüchliche Gesetzeslage führt dazu, dass die Phase des Übergangs besonders riskant ist: Viele Hilfen im Rahmen des SGB VIII enden bereits mit Erreichen des 18. Lebensjahres. Das SGB II wiederum geht davon aus, dass bis zum 25. Lebensjahr eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern besteht. Die Ausbildungsvergütung und anderes „eigenes“ Einkommen werden automatisch auf die Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Gleichzeitig besteht ein faktisches Auszugsverbot bis zum 25. Lebensjahr, das erst aufgehoben wird durch die Bescheinigung des Jugendamtes, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist (etwa weil die Eltern ihr Kind „vor die Tür gesetzt“ haben).
Besonders harte Sanktionsregeln für Jugendliche unter 25 Jahren
Für Jugendliche unter 25 Jahren, die Hartz IV beziehen, sind die Sanktionen härter als für Erwachsene: Beim ersten Regelverstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, sieht das Gesetz eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistungen vor. Beim nächsten Verstoß innerhalb eines Jahres kann auch die Miete gekürzt werden. Die Anwendung dieser verschärften Sanktionsregeln im SGB II führt dazu, dass junge Menschen deutlich unter dem Existenzminimum leben, jeglichen Anspruch auf Unterstützung und dadurch gegebenenfalls auch ihre Wohnung verlieren. Sie lassen junge Menschen „abtauchen“ und bergen ein hohes Risiko von Wohnungs- und Obdachlosigkeit.
Armut macht krank und grenzt aus – Jugendliche haben Anspruch auf ein gesundes Aufwachsen!
Junge Menschen, die in armen Familien aufwachsen und deren Eltern nur über geringe Bildung verfügen, sind nicht nur in stark erhöhtem Maße von Krankheit, sondern auch von Beeinträchtigungen und Behinderungen betroffen. „Eltern mit niedrigem Sozialstatus schätzen den allgemeinen Gesundheitszustand ihrer Kinder am häufigsten als nur mittelmäßig oder schlecht ein.“ (siehe Gesundheitliche Ungleichheit in unterschiedlichen Lebensphasen, RKI 2018). „Chronische Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder psychische Störungen kommen in sozial schwachen, bildungsfernen Schichten viel häufiger vor“, so Prof. Dr. Glaeske, Professor und Leiter der Abteilung „Gesundheit, Pflege & Alterssicherung“ der Universität Bremen (vollständiges Interview, siehe Monitor Jugendarmut 2018, Seite 11).
Auch der Sozialraum und die Wohnsituation von Jugendlichen spielen eine große Rolle. Wohnquartiere, die von Armut geprägt sind und in denen es keine „Mischung“ mehr gibt, stellen ein großes Risiko für die gesellschaftliche Teilhabe da, auch gesundheitliche Probleme treten dort stark gehäuft auf.
Monitor Jugendarmut 2018 — Jugendarmut aktiv bekämpfen
Die Katholische Jugendsozialarbeit in Deutschland übernimmt eine Anwaltsfunktion für die größer werdende Zahl sozial benachteiligter junger Menschen, zu denen auch die von Armut betroffenen gehören. Mit unserer Initiative und dem Monitor machen wir auf die bestehende Ungerechtigkeit in den (Start-)Chancen junger Menschen aufmerksam.
Den Monitor „Jugendarmut in Deutschland 2018“ können Sie direkt am Bildschirm lesen oder hier downloaden.