Die BAG KJS hat Stellung zu einem Gesetzentwurf genommen, der vorsieht, die Kostenheranziehung nach § 94 SGB VIII in der Kinder- und Jugendhilfe abzuschaffen. Aus unserer Sicht wird damit endlich der besonderen Situation junger Menschen in den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe Rechnung getragen und ihre erfolgreiche Integration befördert. Allerdings weist der Gesetzentwurf eine Gerechtigkeitslücke auf, die auch im Sinne einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe kontraproduktiv ist. Junge Menschen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben und eine betriebliche oder externe außerbetriebliche Ausbildung absolvieren, erhalten eine Ausbildungsvergütung, von der sie zurzeit 75 Prozent und zukünftig 100 Prozent behalten dürfen. Auszubildende, die eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Ausbildung absolvieren, erhalten ein Ausbildungsgeld nach §123 SGB III, das sich in der Höhe an der Mindestausbildungsvergütung orientiert. Mit Bezug auf die Sozialversicherungsentgeltverordnung werden 511 Euro als Kostenanteil für Unterkunft und Verpflegung abgezogen. So verbleibt diesen jungen Menschen nur ein Taschengeld von maximal 119 Euro. Wir fordern den Gesetzgeber auf, das zu ändern.