Künftig soll es den Bundesländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für junge Geflüchtete gibt. Die Gesetzesänderung ist heute im Bundeskabinett verabschiedet worden.
„Eine solche Regelung bedeutet die Spaltung der Kinder- und Jugendhilfe“, so Lisi Maier, die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit zu den Plänen der Bundesregierung, „Dies gibt den Ländern die Möglichkeit, die Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kindern- und Jugendlichen abzusenken. Bei den Leistungen der Jugendhilfe darf es keine (Qualitäts)Unterschiede nach Zielgruppen geben. Auch „Spezialeinrichtungen“ nur für junge Geflüchtete lehnen wir ab.“
Die Katholische Jugendsozialarbeit hat in ihren Einrichtungen und Angeboten sehr positive Erfahrungen in gemeinsamen Angeboten für Geflüchtete und andere Jugendliche gemacht. Es bedarf hierbei auch immer spezifischer, individueller Hilfen, die auf die Bedarfe des/der Einzelnen abgestimmt sind, aber das gilt für alle jungen Menschen — und nicht nur für Jugendliche mit Fluchthintergrund. Kinderrechte gelten auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention für alle Kinder und Jugendlichen unterschiedslos. Die Katholische Jugendsozialarbeit fordert dringend dazu auf, die angestrebte Regelung im § 78f SGB VIII zurückzunehmen.
Angesichts der Bestrebungen von Manuela Schwesig als Bundesministerin die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit einer Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) zu stärken und Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, ist der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf des SGB VIII für die BAG KJS nicht nachvollziehbar. Dies gilt auch für die kurzfristig eingefügten Einschränkungen der Zielgruppen und Angebote des Jugendwohnens § 13 (3) im Rahmen der Jugendsozialarbeit, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit deutlich ablehnt.
Quelle:
BAG KJS
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PM Sonderregelungen für junge Geflüchtete