Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. begrüßt insbesondere die Mindestausbildungsvergütung sowie die erweiterten Möglichkeiten einer Teilzeitausbildung, die im Gesetzesentwurf zur Reform der beruflichen Bildung aufgenommen wurden. Die BAG KJS vertritt jedoch die Auffassung, dass allen jungen Menschen der Einstieg in das Berufsleben gelingen muss. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sieht sie dieses Ziel nicht erreicht. Es fehlen Konkretisierungen für die Weiterentwicklung einer inklusiven beruflichen Bildung. V. a. wird der Zielgruppe der jungen Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen viel zu wenig Rechnung getragen. In ihrer Stellungnahme fordert die Arbeitsgemeinschaft einen Paradigmenwechsel in der beruflichen Bildung. Eine inklusive Weiterentwicklung der Berufsausbildung ist mehr als geboten. Eine gesetzlich verankerte Ausbildungsgarantie ist aus Sicht der Katholischen Jugendsozialarbeit der richtige Weg, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Stellungnahme der BAG KJS e. V. zum Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.