Anlässlich der Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Strategien gegen Wohnungslosigkeit bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen plädiert die BAG KJS eindrücklich für einen Ausbau von Wohn- und Schutzräumen für junge Menschen, eine teilhabeorientierte Kinder- und Jugendgrundsicherung und eine Ausbildungsgarantie. In der Stellungnahme wird jedoch auch deutlich, weder der 18. noch der 21. Geburtstag sollten als legitimer Grund gelten, Hilfen und Begleitung einzustellen, wenn die Selbstständigkeit noch nicht gesichert, die Wohnsituation offen oder Bildung und Ausbildung gefährdet sind. Es gelte, die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII und das Jugendwohnen mit Rechtsansprüchen abzusichern und ein rechtskreisübergreifendes Zusammenwirken im Sinne einer echten Übergangsbegleitung in die Eigenständigkeit sicherzustellen.
Die Stellungnahme der BAG KJS “Junge Menschen haben ein Recht auf Wohnen!” hier runterladen.