Anlässlich der Anhörung (4. Juni 2018) im Deutschen Bundestag zur Sanktionspraxis im SGB II fordert die BAG KJS die verschärften Sanktionsregelungen für junge Erwachsene (U 25) im SGB II aufzuheben und Jugendarmut wirksam zu bekämpfen. Erneut ist festzustellen, dass die Situation von jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren weiterhin besonders prekär ist: Von allen Altersgruppen sind Jugendliche und junge Erwachsene am stärksten von Armut und Arbeitslosigkeit bedroht. Vor allem die Sanktionsregelungen im SGB II sind kritisch zu bewerten. Sie führen u.a. dazu, dass die Leistungen für junge Menschen unter 25 Jahren vollkommen eingestellt werden können. Dies ist ein besonderes Armutsrisiko und hat erwiesenermaßen keine positiven Wirkungen.
3.229 junge „Vollsanktionierten“ allein aufgrund von Meldeversäumnissen
Aktuelle Zahlen der Bundesregierung bzw. der Bundesagentur für Arbeit zeigen: In 2017 wurden bei 102.014 unter 25-Jährigen insgesamt 235.534 Sanktionen neu ausgesprochen, davon wurde in 187.553 Fällen allein wegen Meldeversäumnissen beim Träger sanktioniert. 19.124 junge Menschen aus dieser Gruppe wurden „vollsanktioniert“; 3.229 der jungen „Vollsanktionierten“ fielen allein aufgrund von Meldeversäumnissen ganz aus dem Hilfebezug.
„Zu viele junge Menschen sind 2017 wieder aus jeglicher Förderung gefallen, aus unserer Sicht sind diese Zahlen untragbar. Junge Menschen in schwieriger Lage brauchen passende Unterstützung statt Sanktionen, um ihren Weg in Beruf und Gesellschaft doch noch erfolgreich zu bewältigen“, meint Lisi Maier, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS). „Deshalb appellieren wir an den Arbeitsminister, dass er seinen Ankündigungen von Reformen des SGB II bald Taten folgen lässt.“
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