Jugend­wohnen für alle Aus­zu­bil­denden erhalten

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Jugend­wohnen für alle Aus­zu­bil­denden erhalten

Die BAG KJS hat einen Appell heraus gegeben zur vor­ge­schla­genen Neu­aus­richtung des Jugend­wohnens in § 13 (3) im Rahmen des Gesetz­ent­wurfs der Bun­des­re­gierung zur Reform des SGB VIII.

Sie beur­teilt den Gesetz­entwurf im Hin­blick auf die Ziel­gruppen und Leis­tungen der Jugend­so­zi­al­arbeit, ins­be­sondere die Vor­schläge zu einer Änderung des § 13 (3) SGB VIII (Jugend­wohnen), sehr kri­tisch. In der vor­lie­genden Fassung wird der Gesetz­entwurf dem Anspruch einer Stärkung junger Men­schen bis 27 Jahren nicht gerecht, da diesen im Übergang Schule – Aus­bildung – Beruf ein wesent­licher Unter­stüt­zungs­faktor ent­zogen wird.

Die BAG KJS appel­liert an den Gesetz­geber, die bewährten Angebote des Jugend­wohnens gemäß der gel­tenden Fassung des SGB VIII nicht zu gefährden und daher von kurz­fris­tigen gesetz­lichen Ver­än­de­rungen Abstand zu nehmen.

Den Appell lesen: Appell Jugend­wohnen SGB VIII

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