Das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen ist ein ausbildungsbegleitendes Angebot der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII. Unter dem Dach der Jugendwohneinrichtungen finden junge Menschen bis 27 Jahre aus unterschiedlichen sozialen Kontexten ein Zuhause, unabhängig von Herkunft, Religion und sozialem Status.
Grundsätzlich gilt, dass alle Bewohner*innen durch das sozialpädagogische Angebot der Einrichtungen des Jugendwohnens in ihrer Ausbildung, Persönlichkeitsentwicklung und Verselbständigung unterstützt und begleitet werden. Traditionell ist das Jugendwohnen ein mobilitätsermöglichendes Angebot für Auszubildende, die fern der Herkunftsfamilie leben, lernen und arbeiten. Aber auch besondere persönliche Bedarfe und Notlagen begründen eine Unterkunft im sozialpädagogisch begleiteten Jugendwohnen – unabhängig vom Wohnort der Herkunftsfamilie.
Im Rahmen der Themenfeldverantwortung Jugendwohnen ist es der BAG KJS ein Anliegen, Jugendmobilität zu stärken, relevante Gesetzgebungsprozesse aktiv zu begleiten und eine moderne und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Jugendwohnens mitzugestalten. Im Fokus stehen für uns dabei die Jugendlichen und ihre Bedarfe. Herausforderungen, die wir angehen möchten, sehen wir zum Beispiel in der inklusiven Ausrichtung des Jugendwohnens sowie in den Arbeitsbereichen Qualitätsentwicklung und Nachhaltigkeit. Gedanken machen wir uns aber auch über moderne sozialpädagogische Konzepte im Jugendwohnen oder neue Formen des Jugendwohnens, etwa im ländlichen Raum.
Broschüre zum
Jugendwohnen
Das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen ist Zuhause und Ruhepol im oft hektischen Alltag. Jungen Menschen bietet es Halt und Orientierung während des Schulabschlusses oder beim Start in die Ausbildung. Wer möchte, findet im Jugendwohnen Gemeinschaft. Aber auch Selbständigkeit und Eigenverantwortung spielen eine große Rolle.