Die Weiterführung der Berufseinstiegsbegleitung muss optimal ressourcen- und qualitätsorientiert die Förderung der Jugendlichen realisieren.
Die derzeit in Sachsen und Nordrhein-Westfalen bei der Vergabe von Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III durch die Regionalen Einkaufszentren (REZ) der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu beobachtende Auswahl der Träger folgt an vielen Standorten der Logik des niedrigen Preises. Wo dies der Fall ist, wird die Zielsetzung der Berufseinstiegsbegleitung konterkariert und deren Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen zerstört.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit fordert, die Weiterführung der Berufseinstiegsbegleitung so zu sichern, dass bewährte Kooperationen fortgesetzt werden können und eine den Anforderungen angemessene Bezahlung für entsprechend qualifiziertes Personal erfolgt. Da dies an einigen Standorten durchaus gelingt, ist offensichtlich, dass dies auch unter den Voraussetzungen der Vergabe möglich ist.
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