Fach­beitrag: Wie geht’s weiter mit der Inklusion?

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Fach­beitrag: Wie geht’s weiter mit der Inklusion?

Mitte Oktober 2024 ist die offi­zielle deutsche Über­setzung der kom­bi­nierten 2. und 3. UN-​Staatenprüfung zur Umsetzung der der UN-​Behindertenkonvention (UN-​BRK) in Deutschland ver­öf­fent­licht worden. Diese zielt darauf ab, Chan­cen­gleichheit für Men­schen mit Behin­de­rungen zu fördern. Der UN-​Prüfbericht stellt jedoch fest, dass nur unzu­rei­chende Fort­schritte beim Abbau von Son­der­struk­turen erzielt wurden und wei­terhin zahl­reiche Fälle von Dis­kri­mi­nierung exis­tieren. Ins­gesamt zeigt sich, dass das Thema Inklusion in Deutschland — trotz bestehender recht­licher Ver­pflich­tungen zur Gleich­stellung aller Men­schen — wei­terhin ver­nach­lässigt wird. Auch im Hand­lungs­be­reich der Jugend­so­zi­al­arbeit ist es eine zen­trale Aufgabe, Angebote so zu gestalten, dass sie für alle jungen Men­schen zugänglich sind. Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS) ver­tritt seit vielen Jahren ein umfas­sendes Ver­ständnis von Inklusion und fordert die unein­ge­schränkte Teilhabe aller jungen Men­schen in allen Lebensbereichen.

Im nach­fol­genden Fach­beitrag “Wie geht’s weiter mit der Inklusion? Welche Schlüsse lassen sich aus der aktu­ellen Umsetzung der UN-​Behindertenrechtskonvention in Deutschland für die Jugend­so­zi­al­arbeit ziehen?” kom­men­tieren Referent*innen aus unter­schied­lichen The­men­feldern der BAG KJS zen­trale Ergeb­nisse der letzten UN-​Staatenprüfung und for­mu­lieren Impli­ka­tionen und Hand­lungs­emp­feh­lungen für ver­schiedene Bereiche der (katho­li­schen) Jugendsozialarbeit.

Der Fach­beitrag als Teil der Publi­ka­ti­ons­reihe „Blick­winkel der Jugend­so­zi­al­arbeit“ kann hier her­un­ter­ge­laden werden.

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