Mitte Oktober 2024 ist die offizielle deutsche Übersetzung der kombinierten 2. und 3. UN-Staatenprüfung zur Umsetzung der der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) in Deutschland veröffentlicht worden. Diese zielt darauf ab, Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Der UN-Prüfbericht stellt jedoch fest, dass nur unzureichende Fortschritte beim Abbau von Sonderstrukturen erzielt wurden und weiterhin zahlreiche Fälle von Diskriminierung existieren. Insgesamt zeigt sich, dass das Thema Inklusion in Deutschland — trotz bestehender rechtlicher Verpflichtungen zur Gleichstellung aller Menschen — weiterhin vernachlässigt wird. Auch im Handlungsbereich der Jugendsozialarbeit ist es eine zentrale Aufgabe, Angebote so zu gestalten, dass sie für alle jungen Menschen zugänglich sind. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) vertritt seit vielen Jahren ein umfassendes Verständnis von Inklusion und fordert die uneingeschränkte Teilhabe aller jungen Menschen in allen Lebensbereichen.
Im nachfolgenden Fachbeitrag “Wie geht’s weiter mit der Inklusion? Welche Schlüsse lassen sich aus der aktuellen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland für die Jugendsozialarbeit ziehen?” kommentieren Referent*innen aus unterschiedlichen Themenfeldern der BAG KJS zentrale Ergebnisse der letzten UN-Staatenprüfung und formulieren Implikationen und Handlungsempfehlungen für verschiedene Bereiche der (katholischen) Jugendsozialarbeit.
Der Fachbeitrag als Teil der Publikationsreihe „Blickwinkel der Jugendsozialarbeit“ kann hier heruntergeladen werden.