ESF-​Förderlücke schließen

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ESF-​Förderlücke schließen

Viele Maß­nahmen zur Jugend­be­schäf­tigung und zur Unter­stützung von jungen Migrant*innen werden auf natio­naler Ebene über euro­päische För­der­pro­gramme finan­ziert. In der EU-​Förderperiode 2021–2027 wurden jedoch beim Euro­päi­schen Sozi­al­fonds Plus die EU-​Kofinanzierungssätze abgesenkt.

Wir sind der Auffassung:

Die ESF-​Kofinanzierung ermög­licht in ganz Deutschland eine Vielzahl an Maß­nahmen und Pro­jekten, um benach­tei­ligten junge Men­schen eine beruf­liche Ori­en­tierung und die Chance auf eine Aus­bildung zu geben. Die Pan­demie hat gerade für benach­tei­ligte Jugend­liche die Chance auf Aus­bildung und Beschäf­tigung nochmals ver­schlechtert. Ein breites Angebot an ESF geför­derten Maß­nahmen ist deshalb drin­gender denn je.

Unser For­mu­lie­rungs­vor­schlag für den Koalitionsvertrag:

Die ESF-​Kofinanzierung ermög­licht in ganz Deutschland eine Vielzahl an Maß­nahmen und Pro­jekten, um benach­tei­ligten jungen Men­schen eine beruf­liche Ori­en­tierung und die Chance auf eine Aus­bildung zu geben. Der Bund erhöht für das Pro­gramm Euro­päi­scher Sozi­al­fonds Plus (ESF+) den Finan­zie­rungs­anteil um 10%.

Der für die Jugend­so­zi­al­arbeit rele­van­teste EU-​Fonds ist der Euro­päische Sozi­al­fonds Plus (ESF+). Sein Schwer­punkt liegt auf der Ver­bes­serung der Beschäftigungs- und Bil­dungs­chancen. Er soll auch von Armut oder sozialer Aus­grenzung bedrohte Men­schen unter­stützen. Rele­vante Themen bzw. Unter­pro­gramme für die Jugend­so­zi­al­arbeit sind die „soziale Inklusion“. Hierfür müssen 25% der ESF-​Mittel ein­ge­setzt werden. Ebenso muss zur Umsetzung der EU-​Jugendgarantie in Deutschland ein „ange­mes­sener Betrag“ ein­ge­setzt werden. Das gleiche gilt für Maß­nahmen zur För­derung im Bereich Mobi­lität für benach­tei­ligte, arbeitslose bzw. arbeits­su­chende Jugend­liche. Ab 2021 stehen für Deutschland von 2021 bis 2027 16,4 Mrd. Euro zur Ver­fügung, dies bedeutet ein Minus von 17 % gegenüber der vor­he­rigen För­der­pe­riode. Die Kofi­nan­zie­rungs­sätze sind in der neuen För­der­pe­riode von 50% auf 40 % in „stark ent­wi­ckelten Regionen“ gesenkt worden, dies gilt also für fast ganz Deutschland. Sollte dieses Minus auf die Träger der Maß­nahmen abge­wälzt werden, würde sich der Eigen­mit­tel­anteil in den meisten Fällen ver­doppeln und die Finan­zie­rungs­basis der ESF-​Projekte gefährden. Dies würde das Ende vieler För­der­maß­nahmen für benach­tei­ligte junge Men­schen bedeuten. Hiervon wären nicht nur die beschäf­ti­gungs­för­dernden Maß­nahmen in allen Regionen Deutsch­lands betroffen (Landes-​ESF), sondern auch die durch den Bundes-​ESF geför­derten jugend­spe­zi­fi­schen Pro­gramm­teile, wie „Jugend Stärken“ und „Brücken in die Eigen­stän­digkeit: indi­vi­duelle Über­gangs­hilfen für junge Men­schen“. Hiervon wären vor allem die Maß­nahmen für solche Jugend­liche betroffen, die die sta­tionäre Jugend­hilfe ver­lassen (soge­nannte „Care­leaver“) und die Maß­nahmen für ent­kop­pelte junge Men­schen, welche Obdach­lo­sigkeit ver­meiden sollen und auf die Her­an­führung an eine eigen­ständige Lebens­führung abzielen.

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