Viele Maßnahmen zur Jugendbeschäftigung und zur Unterstützung von jungen Migrant*innen werden auf nationaler Ebene über europäische Förderprogramme finanziert. In der EU-Förderperiode 2021–2027 wurden jedoch beim Europäischen Sozialfonds Plus die EU-Kofinanzierungssätze abgesenkt.
Wir sind der Auffassung:
Die ESF-Kofinanzierung ermöglicht in ganz Deutschland eine Vielzahl an Maßnahmen und Projekten, um benachteiligten junge Menschen eine berufliche Orientierung und die Chance auf eine Ausbildung zu geben. Die Pandemie hat gerade für benachteiligte Jugendliche die Chance auf Ausbildung und Beschäftigung nochmals verschlechtert. Ein breites Angebot an ESF geförderten Maßnahmen ist deshalb dringender denn je.
Unser Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag:
Der für die Jugendsozialarbeit relevanteste EU-Fonds ist der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+). Sein Schwerpunkt liegt auf der Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen. Er soll auch von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen unterstützen. Relevante Themen bzw. Unterprogramme für die Jugendsozialarbeit sind die „soziale Inklusion“. Hierfür müssen 25% der ESF-Mittel eingesetzt werden. Ebenso muss zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie in Deutschland ein „angemessener Betrag“ eingesetzt werden. Das gleiche gilt für Maßnahmen zur Förderung im Bereich Mobilität für benachteiligte, arbeitslose bzw. arbeitssuchende Jugendliche. Ab 2021 stehen für Deutschland von 2021 bis 2027 16,4 Mrd. Euro zur Verfügung, dies bedeutet ein Minus von 17 % gegenüber der vorherigen Förderperiode. Die Kofinanzierungssätze sind in der neuen Förderperiode von 50% auf 40 % in „stark entwickelten Regionen“ gesenkt worden, dies gilt also für fast ganz Deutschland. Sollte dieses Minus auf die Träger der Maßnahmen abgewälzt werden, würde sich der Eigenmittelanteil in den meisten Fällen verdoppeln und die Finanzierungsbasis der ESF-Projekte gefährden. Dies würde das Ende vieler Fördermaßnahmen für benachteiligte junge Menschen bedeuten. Hiervon wären nicht nur die beschäftigungsfördernden Maßnahmen in allen Regionen Deutschlands betroffen (Landes-ESF), sondern auch die durch den Bundes-ESF geförderten jugendspezifischen Programmteile, wie „Jugend Stärken“ und „Brücken in die Eigenständigkeit: individuelle Übergangshilfen für junge Menschen“. Hiervon wären vor allem die Maßnahmen für solche Jugendliche betroffen, die die stationäre Jugendhilfe verlassen (sogenannte „Careleaver“) und die Maßnahmen für entkoppelte junge Menschen, welche Obdachlosigkeit vermeiden sollen und auf die Heranführung an eine eigenständige Lebensführung abzielen.