Inklusion ist ein Menschenrecht und daher nicht verhandelbar. Inklusion im Verständnis der Jugendsozialarbeit heißt: Alle jungen Menschen haben ein Recht auf vollständige Teilhabe und Ausbildung. Inklusion zu realisieren verlangt nicht nur individuelle Unterstützung, sondern auch strukturelle Veränderungen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. fordert hierzu das Recht auf Förderung und Ausbildung für alle jungen Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Beeinträchtigungen, Bedürfnissen und Talenten ein. Dieses Recht zu realisieren erfordert einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel, der auch die Organisation von Bildung und Arbeit grundlegend verändern wird. Die BAG KJS will diesen Wandel mitgestalten. In einer Erklärung macht die BAG KJS unmissverständlich deutlich: Inklusion muss jetzt beginnen!
Die Erklärung Teilhabe und Ausbildung für alle jungen Menschen inklusive einer Übrsetzung in einfache Sprache hier runterladen.