Ein Schritt in die richtige Richtung

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Ein Schritt in die richtige Richtung

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat über die Hartz-​IV-​Sanktionen geur­teilt und Teile des Sank­ti­ons­re­gimes für ver­fas­sungs­widrig erklärt. Vor­über­ge­hende Leis­tungs­min­de­rungen seien zwar möglich, aber die der­zeitige Aus­ge­staltung werde den strengen Anfor­de­rungen der Ver­hält­nis­mä­ßigkeit aber nicht gerecht. Sank­tionen von mehr als 30 Prozent des Regel­satzes sind ver­fas­sungs­widrig. Totals­ank­tionen dürfen künftig nicht mehr ver­hängt werden. Kosten der Unter­kunft und Heizung oder Bei­träge zur Kran­ken­kasse und Pfle­ge­ver­si­cherung zu streichen, ist laut dem heu­tigen Urteil des BVerfG nicht mit dem Grund­gesetz zu ver­ein­baren. Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS) e. V. begrüßt die Ent­scheidung des BVerfG, fordert den Gesetz­geber aber in einer Pres­se­mit­teilung auf, auch die Situation für Jugend­liche in pre­kären Lebens­si­tua­tionen zu entschärfen.

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