Das Bundesverfassungsgericht hat über die Hartz-IV-Sanktionen geurteilt und Teile des Sanktionsregimes für verfassungswidrig erklärt. Vorübergehende Leistungsminderungen seien zwar möglich, aber die derzeitige Ausgestaltung werde den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit aber nicht gerecht. Sanktionen von mehr als 30 Prozent des Regelsatzes sind verfassungswidrig. Totalsanktionen dürfen künftig nicht mehr verhängt werden. Kosten der Unterkunft und Heizung oder Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung zu streichen, ist laut dem heutigen Urteil des BVerfG nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. begrüßt die Entscheidung des BVerfG, fordert den Gesetzgeber aber in einer Pressemitteilung auf, auch die Situation für Jugendliche in prekären Lebenssituationen zu entschärfen.