Chan­cen­ge­rech­tigkeit! Allen jungen Men­schen Teilhabe ermöglichen

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Chan­cen­ge­rech­tigkeit! Allen jungen Men­schen Teilhabe ermöglichen

Ein wesent­liches Ziel der Jugend­so­zi­al­arbeit in katho­li­scher Trä­ger­schaft ist es, allen jungen Men­schen Teilhabe zu ermög­lichen und Jugend­armut zu ver­hindern. Jugend­liche ohne Schul­ab­schluss oder Berufs­aus­bildung sind von Arbeits­lo­sigkeit und Armut und damit von Woh­nungs­lo­sigkeit besonders bedroht.

Der beste Schutz gegen Armut ist ein exis­tenz­si­cherndes Ein­kommen, welches gerade in Deutschland wesentlich vom Bil­dungs­niveau abhängig ist. Doch im Bil­dungs­system gehen Jugend­liche aus sozial schwachem Umfeld oder mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund noch immer viel zu oft ver­loren und sind von Teilhabe ausgeschlossen.

Aus Sicht der Jugend­so­zi­al­arbeit steht das Fest­halten an dem ver­schärften Sank­ti­ons­recht für junge Men­schen im SGB II einer zen­tralen Ziel­setzung der gerade beschlos­senen SGB II-​Reform ent­gegen. Denn mit dem neuen § 16h SGB II sollen ins­be­sondere Jugend­liche mit beson­deren Pro­blem­lagen besser erreicht werden.

Eine gute Aus­bildung und die Aus­sicht auf ein exis­tenz­si­cherndes Ein­kommen sind Grund­vor­aus­set­zungen für gesell­schaft­liche Teilhabe. Daher fordert die BAG KJS, das Recht auf einen Aus­bil­dungs­platz mit einem aner­kannten Aus­bil­dungs­ab­schluss gesetzlich zu ver­ankern. Diese Aus­bil­dungs­ga­rantie soll für alle in Deutschland lebenden jungen Men­schen gelten.

Lesen Sie unser For­de­rung­papier zur Bun­des­tagswahl 2017 “Chan­cen­ge­rech­tigkeit fördern” und laden Sie unser Grund­la­gen­papier zum Bun­des­tags­wahljahr 2017 herunter

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