Ein wesentliches Ziel der Jugendsozialarbeit in katholischer Trägerschaft ist es, allen jungen Menschen Teilhabe zu ermöglichen und Jugendarmut zu verhindern. Jugendliche ohne Schulabschluss oder Berufsausbildung sind von Arbeitslosigkeit und Armut und damit von Wohnungslosigkeit besonders bedroht.
Der beste Schutz gegen Armut ist ein existenzsicherndes Einkommen, welches gerade in Deutschland wesentlich vom Bildungsniveau abhängig ist. Doch im Bildungssystem gehen Jugendliche aus sozial schwachem Umfeld oder mit Migrationshintergrund noch immer viel zu oft verloren und sind von Teilhabe ausgeschlossen.
Aus Sicht der Jugendsozialarbeit steht das Festhalten an dem verschärften Sanktionsrecht für junge Menschen im SGB II einer zentralen Zielsetzung der gerade beschlossenen SGB II-Reform entgegen. Denn mit dem neuen § 16h SGB II sollen insbesondere Jugendliche mit besonderen Problemlagen besser erreicht werden.
Eine gute Ausbildung und die Aussicht auf ein existenzsicherndes Einkommen sind Grundvoraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe. Daher fordert die BAG KJS, das Recht auf einen Ausbildungsplatz mit einem anerkannten Ausbildungsabschluss gesetzlich zu verankern. Diese Ausbildungsgarantie soll für alle in Deutschland lebenden jungen Menschen gelten.
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