Gerade in der Corona-Pandemie wurde sichtbar, welche Bedeutung der Berufseinstiegsbegleitung zur Bewältigung des Übergangs von der Schule in Ausbildung zukommt. Jedoch haben nur acht von 16 Bundesländern nach Beendigung der ESF-Mittel durch den Bund die erforderliche 50-prozentige Kofinanzierung übernommen und damit die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb, § 49 SGB III) in ihren Ländern abgesichert.
Wir sagen:
Bund und Länder sind aufgefordert, eine einheitliche Finanzierungslösung zu suchen und die Angebote der Berufseinstiegsbegleitung abzusichern sowie deren fachliche Standards bundesweit zu sichern.
Unser Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag:
Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) ist nach ersten modellhaften Umsetzungen seit 2012 im SGB III in § 49 als Regelinstrument verankert und in den politischen Prozess der Bildungsketten-Initiative zwischen Bund (BMBF, BMAS), Ländern und Bundesagentur für Arbeit eingebettet. Sie ermöglicht eine abgestimmte Ausgestaltung des Übergangs von der Schule in Ausbildung bzw. Beruf. Aufgabe der Berufseinstiegsbegleitung ist es, die Jugendlichen frühzeitig am Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen, damit sie einen Schulabschluss erreichen, eine realistische Berufswahl treffen, einen passenden Ausbildungsplatz finden und erfolgreich in die Ausbildung starten. Von der Berufseinstiegsbegleitung profitierten Ende 2017 bundesweit rund 32.000 Schüler*innen an 3000 Schulen. BerEb wird durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgeschrieben, Träger können sich im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Maßnahme bewerben. Die Berufseinstiegsbegleitung wird bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit getragen. Die restliche Finanzierung stellte bisher das Bundesarbeitsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Diese Kofinanzierung war jedoch nur bis zum Schuljahrsende 2018/19 gesichert. Gerade in der Pandemie wurde sichtbar, welche Bedeutung der Berufseinstiegsbegleitung zur Bewältigung des Übergangs von der Schule in Ausbildung zukommt. Die Verankerung der Berufseinstiegsbegleitung im SGB III bietet auf Bundesebene einen verlässlichen Rahmen zur Umsetzung des Instrumentes, vorausgesetzt die Länder übernehmen die Kofinanzierung. Dafür wird es notwendig sein, dass die Berufseinstiegsbegleitung in die Fördersysteme der Länder eingebunden und mit anderen Angeboten und Maßnahmen im Übergangsystem des jeweiligen Landes kombinierbar sein wird.
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