Bun­desweit Berufs­ein­stiegs­be­gleitung absichern

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Bun­desweit Berufs­ein­stiegs­be­gleitung absichern

Gerade in der Corona-​Pandemie wurde sichtbar, welche Bedeutung der Berufs­ein­stiegs­be­gleitung zur Bewäl­tigung des Über­gangs von der Schule in Aus­bildung zukommt. Jedoch haben nur acht von 16 Bun­des­ländern nach Been­digung der ESF-​Mittel durch den Bund die erfor­der­liche 50-​prozentige Kofi­nan­zierung über­nommen und damit die Berufs­ein­stiegs­be­gleitung (BerEb, § 49 SGB III) in ihren Ländern abgesichert.

Wir sagen:

Bund und Länder sind auf­ge­fordert, eine ein­heit­liche Finan­zie­rungs­lösung zu suchen und die Angebote der Berufs­ein­stiegs­be­gleitung abzu­si­chern sowie deren fach­liche Stan­dards bun­desweit zu sichern.

Unser For­mu­lie­rungs­vor­schlag für den Koalitionsvertrag:

Die Angebote der Berufs­ein­stiegs­be­gleitung (§ 49, SGB III) werden bun­desweit ein­heitlich umge­setzt und abge­si­chert, damit alle jungen Men­schen in Deutschland die­selben Vor­aus­set­zungen haben, um den Übergang in Aus­bildung zu bewältigen.

Die Berufs­ein­stiegs­be­gleitung (BerEb) ist nach ersten modell­haften Umset­zungen seit 2012 im SGB III in § 49 als Regel­in­strument ver­ankert und in den poli­ti­schen Prozess der Bildungsketten-​Initiative zwi­schen Bund (BMBF, BMAS), Ländern und Bun­des­agentur für Arbeit ein­ge­bettet. Sie ermög­licht eine abge­stimmte Aus­ge­staltung des Über­gangs von der Schule in Aus­bildung bzw. Beruf. Aufgabe der Berufs­ein­stiegs­be­gleitung ist es, die Jugend­lichen früh­zeitig am Übergang von der Schule in den Beruf zu unter­stützen, damit sie einen Schul­ab­schluss erreichen, eine rea­lis­tische Berufswahl treffen, einen pas­senden Aus­bil­dungs­platz finden und erfolg­reich in die Aus­bildung starten. Von der Berufs­ein­stiegs­be­gleitung pro­fi­tierten Ende 2017 bun­desweit rund 32.000 Schüler*innen an 3000 Schulen. BerEb wird durch die Bun­des­agentur für Arbeit (BA) aus­ge­schrieben, Träger können sich im Rahmen des Ver­ga­be­ver­fahrens für die Maß­nahme bewerben. Die Berufs­ein­stiegs­be­gleitung wird bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Bun­des­agentur für Arbeit getragen. Die rest­liche Finan­zierung stellte bisher das Bun­des­ar­beits­mi­nis­terium aus Mitteln des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds zur Ver­fügung. Diese Kofi­nan­zierung war jedoch nur bis zum Schul­jahrsende 2018/​19 gesi­chert. Gerade in der Pan­demie wurde sichtbar, welche Bedeutung der Berufs­ein­stiegs­be­gleitung zur Bewäl­tigung des Über­gangs von der Schule in Aus­bildung zukommt. Die Ver­an­kerung der Berufs­ein­stiegs­be­gleitung im SGB III bietet auf Bun­des­ebene einen ver­läss­lichen Rahmen zur Umsetzung des Instru­mentes, vor­aus­ge­setzt die Länder über­nehmen die Kofi­nan­zierung. Dafür wird es not­wendig sein, dass die Berufs­ein­stiegs­be­gleitung in die För­der­systeme der Länder ein­ge­bunden und mit anderen Ange­boten und Maß­nahmen im Über­gang­system des jewei­ligen Landes kom­bi­nierbar sein wird.

Link:

Posi­ti­ons­papier (jugendsozialarbeit.de): Jugend­liche früh­zeitig am Übergang Schule-​Beruf fördern — Die Berufs­ein­stiegs­be­gleitung bun­desweit sichern und weiterentwickeln!

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