Inklusion spielt in der Praxis der Berufsbildung bisher nur eine untergeordnete Rolle. Mit der anstehenden Reform des Berufsbildungsrechts besteht nun endlich die Möglichkeit, die schon 2009 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete UN-Menschenrechtskonvention für den Bereich der Beruflichen Bildung in die Tat umzusetzen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) hatten am 15. Januar 2019 in Berlin Abgeordnete zu einem parlamentarischen Gespräch eingeladen, die sich sowohl mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) befassen als auch im Kontext der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ engagieren. Die Veranstalter fordern, jedem (jungen) Menschen den Zugang zu einer anerkannten und vollwertigen Berufsausbildung mit einer Mindestausbildungszeit von drei Jahren mit einem Rechtsanspruch darauf zu ermöglichen. Die Dokumentation bündelt die Informationen zum Themenspektrum sowie die Diskussionsverläufe der Veranstaltung.