Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung beschlossen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit sieht insbesondere in der Mindestausbildungsvergütung sowie in den erweiterten Möglichkeiten zu einer Teilzeitausbildung wichtige Schritte, die Situation junger Menschen, die von Benachteiligung oder Beeinträchtigungen betroffen sind, auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern. Allerdings sind, angesichts von 2,1 Millionen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 34 Jahren ohne Berufsabschluss, weitergehende Modernisierungen hin zu einer inklusiven Berufsbildung notwendig.
Ausbildung darf nicht zu Armut führen. Die Ausgestaltung der Mindestvergütung sollte aus Sicht der Jugendsozialarbeit dazu beitragen, allen jungen Menschen während der Ausbildung den Weg in eine selbstständige Lebensführung, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe und Mobilität zu ermöglichen sowie Armut und Benachteiligung zu verhindern. Die Mindestausbildungsvergütung gilt vorerst nur für duale Ausbildungen, nicht für vollzeitschulische und weitere Ausbildungsgänge, wie die außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE). Da besteht deutlicher Nachbesserungsbedarf.
Notwendige Veränderungen an dem Gesetzentwurf bringen wir in unserer Stellungnahme zum Ausdruck 2019-05-17 Stellungnahme BAG KJS _Gesetzentwurf Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung.