Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hält eine klare gesetzliche Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz für überfällig! Insbesondere das Handlungsfeld „Schulsozialarbeit“ hat sich als eine besonders intensive und wirksame Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der Praxis bewährt: An der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule agierend hat die Schulsozialarbeit das gesamte System der Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten im Blick. Gleichzeitig stehen die sozialpädagogischen Fachkräfte in fachlichem Austausch und kooperieren mit Schulleitungen, Lehrkräften und weiteren Professionen in der Schule sowie mit Eltern und anderen Personensorgeberechtigten. Kindern und Jugendlichen bietet Schulsozialarbeit sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung, aber auch Freiräume und Befähigung. Ausgehend von den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen legt die BAG KJS in ihrer Stellungnahme dar: Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das systematisch und dauerhaft in jeder Schule bundesweit zu etablieren ist. Hierfür sollte eine eigenständige Regelung im SGB VIII etabliert und nachhaltige finanzielle Lösungen realisiert werden.
Quelle: BAG KJS