Assis­tierte Aus­bildung: Im Preis­kampf der Aus­schreibung sind die Jugend­lichen die Verlierer

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Assis­tierte Aus­bildung: Im Preis­kampf der Aus­schreibung sind die Jugend­lichen die Verlierer

Qua­lität und Kon­ti­nuität gewähr­leisten, statt zum bil­ligsten Preis einzukaufen.

Seit Frühjahr 2015 ist das Modell der Assis­tierten Aus­bildung (AsA) deutsch­landweit gesetzlich ver­ankert. Bei einigen Trägern der Jugend­so­zi­al­arbeit wird die AsA seit län­gerem erprobt. Das För­der­instrument soll not­wendige Begleit­struk­turen im Aus­bil­dungs­prozess absi­chern und ins­be­sondere jungen Men­schen, die sich in schwie­rigen Lebens­lagen befinden, einen erfolg­reichen Abschluss einer beruf­lichen Aus­bildung ermög­lichen. Mit der AsA sollen Jugend­liche und Aus­bil­dungs­be­triebe gemeinsam eine indi­vi­duelle und kon­ti­nu­ier­liche Unter­stützung für die erfolg­reiche Gestaltung eines Aus­bil­dungs­ver­hält­nisses erhalten.

Für 2015 sind 10.000 Plätze vor­ge­sehen. Davon wurden bisher 5.241 Plätze aus­ge­schrieben. Mit mehrfach nega­tiven Effekten. Erfahrene Träger, die das Modell bisher erprobt haben, gingen bei der Vergabe der aus­ge­schrie­benen Plätze leer aus. Mit der Kon­se­quenz, dass Jugend­lichen mitten in ihrer Aus­bildung zu einem neuen Träger wechseln müssen. Sie bekommen neue Ansprech­partner und neue päd­ago­gische Bezugs­per­sonen. „Gerade für benach­tei­ligte Jugend­liche sind solche Brüche in der Kon­ti­nuität kon­tra­pro­duktiv“, so Pfarrer Simon Rapp, Vor­sit­zender der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Katho­lische Jugend­so­zi­al­arbeit (BAG KJS) e. V.. „Qua­lität und Kon­ti­nuität müssen Vorrang vor Preis­dumping haben!“ fordert Rapp von der Bun­de­agentur für Arbeit (BA), die für die Vergabe von Arbeits­markt­dienst­leis­tungen zuständig ist.

Gemeinsam mit anderen bun­de­zen­tralen Orga­ni­sa­tionen der Jugend­so­zi­al­arbeit kri­ti­siert die BAG KJS die BA in einer heute heraus gege­benen Stel­lung­nahme. Neben der Ver­ga­be­praxis werden inhalt­liche Ver­än­de­rungen in der Leis­tungs­be­schreibung und dem Fach­konzept gegenüber dem ursprüng­lichen Entwurf moniert. Die Leis­tungs­be­schreibung und das Fach­konzept bilden die Grundlage für die Aus­ge­staltung und Umsetzung der AsA. Die ins­be­sondere für benach­tei­ligte Jugend­liche wichtige Phase der Aus­bil­dungs­vor­be­reitung wurde ver­kürzt oder gar nicht mehr aus­ge­schrieben. Die Phase der Nach­be­treuung, während derer die Jugend­lichen durch eine sozi­al­päd­ago­gische Begleitung beim Übergang von der Aus­bildung in Beschäf­tigung unter­stützt werden, sieht die BA aktuell auch nicht mehr vor.

Die BAG KJS macht sich mit ihren Partnern im Koope­ra­ti­ons­verbund Jugend­so­zi­al­arbeit dafür stark, die Rah­men­be­din­gungen der AsA zu ver­bessern. „Die optimale För­derung der jungen Men­schen muss im Vor­der­grund stehen, nicht die Kosten“, ver­deut­licht Rapp die Position der Jugendsozialarbeit.

Quelle:
BAG KJS

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