Im Frühjahr 2015 hat der Deutsche Bundestag die gesetzliche Verankerung der Assistierten Ausbildung im SGB III verabschiedet. Mit dem 01. Mai 2015 trat sie als Förderinstrument befristet bis 2018 in Kraft. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. hat sich für die Einführung dieses Instrumentes eingesetzt.
Aufgrund der verschobenen Ausschreibung verzögerte sich der Maßnahmebeginn und der Start der Assistierten Ausbildung (AsA) verlief insgesamt unbefriedigend. Die Einführung erfolgte teilweise unsystematisch: Die Phase I konnte im Frühjahr 2015 größtenteils nicht umgesetzt werden. Daher starteten die Träger im Spätsommer 2015 mit Phase II, wobei viele Plätze nicht besetzt werden konnten.
Inzwischen liegen erste Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung der Phasen I und II vor. Auch wenn es für eine abschließende Bilanz zu früh ist, zeigt sich heute bereits deutlich, das Instrument ist in seiner jetzigen Form unflexibel.
Um individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung ausreichend zu fördern, ist in Phase I und Phase II mehr Flexibilität erforderlich. Noch hat sich das neue Instrument in der Förderlandschaft noch nicht (flächendeckend) etabliert. Bislang fehlen der erforderliche Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz bei den Betrieben und Kammern.
Anlässlich eines Praxisworkshops der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung der AsA hat die BAG KJS Position bezogen und fordert das Instrument flexibel, bedarfsgerecht und praxistauglich auszugestalten.
Lesen Sie unser Positionspapier „Assistiere Ausbildung flexibel, bedarfsgerecht und praxistauglich gestalten“