Die zurückliegenden Monate waren von digitaler Beschulung, eingeschränkten persönlichen Kontakten und mangelnder Ansprache geprägt. Die Folge davon ist, dass viele Teilnehmende in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen diese verlängern oder wiederholen müssen. Gleichzeitig werden nicht alle Schulabgänger*innen mühelos eine Ausbildung beginnen können, weil sie die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen und somit in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme einmünden.
Wir appellieren:
Angebote der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB, § 51 SGB III) müssen aufgestockt werden, um mithilfe sozialpädagogischer Begleitung mit jungen Menschen eine für sie passgenaue berufliche Perspektive zu entwickeln, mit der sie im Folgejahr in Ausbildung wechseln können.
Unser Formulierungsvorschlag für den Koalitionsvertrag:
Aus der Praxis der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe kommen verstärkt Hinweise, dass sich ein enormer Bedarf an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen abzeichnet. Diejenigen, die im vergangenen Jahr an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, werden diese nicht abschließen können. Sie konnten in den zurückliegenden Wochen und Monaten teils nur wenige Lernfortschritte machen, Berufsfelderkundungen fehlten über einen langen Zeitraum komplett. Ein deutlicher Rückgang ist laut Praxisrückmeldungen bei den externen Hauptschulabschlüssen zu verzeichnen. Daher ist davon auszugehen, dass viele der letztjährigen Teilnehmenden diese Maßnahme wiederholen oder auch verlängern werden. Zusätzlich ist nach der Pandemie bei vielen Jugendlichen mit psychischen Folgen zu rechnen, weswegen eine Einmündung in Ausbildung (noch) nicht gelingt. Angebote der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB, § 51 SGB III) müssen aufgestockt werden, um mithilfe sozialpädagogischer Begleitung eine für sie passgenaue berufliche Perspektive zu entwickeln, mit der sie im Folgejahr in Ausbildung überführt werden können.